Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Sulzdorf
(Schwäbisch Hall)
Mit diesem Beteiligungsmodell haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,
sich aktiv am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen und davon zu profitieren.

Grüner Strom aus
Sonnenenergie
Für die Freiflächenanlage Steinäcker haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall die Projektgesellschaft Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG gegründet. Diese betreibt zukünftig die Photovoltaikanlage und ist daher auch Ihr Vertragspartner, sollten Sie sich für diese Bürgerbeteiligung entscheiden.
Die Anlage befindet sich bei Sulzdorf, einem Teilort von Schwäbisch Hall. Mit rund 10,8 MWp ist dies der größte Solarpark, der bisher von den Stadtwerken Schwäbisch Hall in unserer Region errichtet wurde. Die Anlage befindet sich bereits im Bau und ist ein wichtiger Meilenstein für die Energiewende. Eine Beteiligungsmöglichkeit ist Ende 2025 geplant.
Wichtig zu wissen: Beteiligung und Verzinsung laufen, sobald Sie die Investition getätigt haben und der Geldeingang auf dem Konto der Bürgerenergie-Gesellschaft eingegangen ist – unabhängig davon, wie viel Ertrag die Anlage bringt und wie sich die Strompreise entwickeln.
Beim Projekt Bürgerenergie Steinäcker haben Sie die Möglichkeit, sich über ein Nachrangdarlehen zu beteiligen.
Zeichnungsberechtigt sind voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen aus nachfolgenden Postleitzahlen-Gebieten:
- 74523 Schwäbisch Hall
- 74535 Mainhardt
- 74538 Rosengarten
- 74544 Michelbach/Bilz
- 74545 Michelfeld
- 74547 Untermünkheim
- 74541 Vellberg
- 71543 Wüstenrot
Im Bereich FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Nachrangdarlehen sowie den Investitionsprozess auf dieser Online-Plattform.
Lassen Sie uns gemeinsam in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren und gemeinsam davon profitieren!
Unsere
Bürgerbeteiligung
- Zinssatz: 3,0 % p.a.
- Zinszahlung: jährlich
- Laufzeit: bis 30.06.2035
- Investitionsvolumen: 1,4 Mio. Euro
- Zeichnungsspanne: 500 - 15.000 Euro
- Zeichnungsschritte: 500 Euro
- Investitionsart: qualifiziertes Nachrangdarlehen
- Emittentin: Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden
und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Bürgerenergie Steinäcker wird der Emittentin Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im November 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.
Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.
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