Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Sulzdorf
(Schwäbisch Hall)
Mit diesem Beteiligungsmodell haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,
sich aktiv am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen und davon zu profitieren.

Grüner Strom aus
Sonnenenergie
Für die Freiflächenanlage Steinäcker haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall die Projektgesellschaft Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG gegründet. Diese betreibt zukünftig die Photovoltaikanlage und ist daher auch Ihr Vertragspartner, sollten Sie sich für diese Bürgerbeteiligung entscheiden.
Die Anlage befindet sich bei Sulzdorf, einem Teilort von Schwäbisch Hall. Mit rund 10,8 MWp ist dies der größte Solarpark, der bisher von den Stadtwerken Schwäbisch Hall in unserer Region errichtet wurde.
Wichtig zu wissen: Beteiligung und Verzinsung laufen, sobald Sie die Investition getätigt haben und der Geldeingang auf dem Konto der Bürgerenergie-Gesellschaft eingegangen ist – unabhängig davon, wie viel Ertrag die Anlage bringt und wie sich die Strompreise entwickeln.
Beim Projekt Bürgerenergie Steinäcker haben Sie die Möglichkeit, sich über ein Nachrangdarlehen zu beteiligen.
Zeichnungsberechtigt sind voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen aus nachfolgenden Postleitzahlen-Gebieten:
- 74523 Schwäbisch Hall
- 74535 Mainhardt
- 74538 Rosengarten
- 74544 Michelbach/Bilz
- 74545 Michelfeld
- 74547 Untermünkheim
- 74541 Vellberg
- 71543 Wüstenrot
Im Bereich FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Nachrangdarlehen sowie den Investitionsprozess auf dieser Online-Plattform.
Lassen Sie uns gemeinsam in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren und gemeinsam davon profitieren!
Unsere
Bürgerbeteiligung
- Zinssatz: 3,0 % p.a.
- Zinszahlung: jährlich
- Laufzeit: bis 30.06.2035
- Investitionsvolumen: 1,4 Mio. Euro
- Zeichnungsspanne: 500 - 15.000 Euro
- Zeichnungsschritte: 500 Euro
- Investitionsart: qualifiziertes Nachrangdarlehen
- Emittentin: Bürgerenergie Steinäcker GmbH & Co. KG
Hier geht's zur Zeichnung
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden
und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Weitere Infos zur Vermögensanlage
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